"Thürkontakt"
1889
„Den Gegenstand der Erfindung bildet ein elektrischer Thürkontakt, welcher es ermöglicht, das Oeffnen bzw. Schliessen verschiedener Thüren durch das Gehör von einander unterscheiden zu können.“ [1]
„Patent-Anspruch:
Ein Thürkontakt, gekennzeichnet durch die Anordnung eines Zahnkammes a2 aus leitendem Material, über dessen Zähne, welche gleich grosse oder verschiedenen Abstände haben, beim Oeffnen und Schliessen der Thür ein metallisch leitender Zahn a1 gleitet und mit den Zähnen a2 nach einander in Kontakt tritt, wodurch Glockensignale hervorgerufen werden, deren Unterbrechungsdauer und Anzahl von dem Abstande und der Anzahl der Zähne a2 abhängt, so dass beim Öffnen bezw. Schliessen verschiedener Thüren verschiedene Signale mit einer Glocke hervorgerufen werden können.“ [1]
Auch wenn diese Erfindung noch nichts mit Ofenbau zu tun hatte, zeigt sich bereits der Erfindergeist der Gebrüder Ruhstrat.
Wir können uns lebhaft vorstellen, welchen Spaß die kaiserlichen Dienstboten beim besonders langsamen oder besonders schnellen Öffnen von so ausgestatteten Türen hatten...
Quelle:
[1] Kaiserliches Patentamt, PATENTSCHRIFT – Nr. 49816, Berlin 4. Dezember 1889